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Arbeiten neben dem Studium: Regeln, Gehälter und konkrete Rechenbeispiele

Wie viel darfst Du neben dem Studium arbeiten? Welche Beschäftigungsform lohnt sich? Und was bleibt am Ende tatsächlich übrig? Die Antwort hängt nicht nur von Deinem Stundenlohn ab, sondern auch von Arbeitszeit, Vertragsform, Krankenversicherung, Steuern, BAföG und möglichen weiteren Jobs. Die folgenden Angaben gelten mit Stand September 2026 und geben Dir eine erste Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Deine Krankenkasse, das BAföG-Amt oder eine Steuerberatung.

Arbeiten neben dem Studium: Regeln, Gehälter und konkrete Rechenbeispiele

Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt grundsätzlich auch für Studierende.

Bei einem Minijob darfst Du durchschnittlich bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Arbeitest Du zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn, ergibt das ungefähr:

10 Stunden × 4,33 Wochen × 13,90 Euro = rund 602 Euro brutto im Monat

Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Dadurch kann die Grenze auch dann überschritten werden, wenn jeder einzelne Job für sich darunter liegt.

Eine kurzfristige Beschäftigung darf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres dauern. Hier gibt es keine feste monatliche Verdienstgrenze. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen werden jedoch ebenfalls zusammengerechnet. Ein Beispiel: Du arbeitest bei fünf Veranstaltungen jeweils acht Stunden und bekommst 14,50 Euro pro Stunde.

5 Einsätze × 8 Stunden × 14,50 Euro = 580 Euro brutto

Bei einer Werkstudierendenstelle gibt es keine feste Verdienstgrenze. Während der Vorlesungszeit arbeitest Du für den Werkstudierendenstatus grundsätzlich höchstens 20 Stunden pro Woche. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du aber sogar bis zu Vollzeit (40 Stunden) aufstocken!

Bei 15 Wochenstunden und einem Stundenlohn von 15,50 Euro würdest Du beispielsweise rund 1.007 Euro brutto im Monat verdienen. Bei 20 Wochenstunden wären es rund 1.342 Euro brutto. Wie viel davon tatsächlich übrig bleibt, hängt unter anderem von Rentenversicherung, Steuern und Deiner Krankenversicherung ab.

Auch eine Beschäftigung als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft kann interessant sein. Als grobe Orientierung gelten an sächsischen Hochschulen seit April 2026 unter anderem folgende Stundensätze:

Tätigkeiten und zugehörige Stundenlöhne:

Studentische Hilfskraft ohne Abschluss: 15,20 Euro

Wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelor: 16,74 Euro

Wissenschaftliche Hilfskraft mit Master oder Diplom: 22,26 Euro

Wenn Du familienversichert bist, solltest Du ebenfalls genauer hinschauen. Die allgemeine Einkommensgrenze liegt 2026 bei 565 Euro monatlich, bei einem Minijob bei 603 Euro. Deine Krankenkasse entscheidet, welche Einnahmen in Deinem Fall berücksichtigt werden - prüfe das unbedingt, bevor du eine Beschäftigung beginnst!

Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro im Jahr. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Bruttoverdienst bis zu dieser Höhe steuerfrei bleibt. Manchmal wird zunächst Lohnsteuer abgezogen, die Du Dir später über eine Steuererklärung zurückholen kannst. Auch BAföG und andere Leistungen können durch Deinen Verdienst beeinflusst werden. Wenn Du unsicher bist, frage vor Jobbeginn bei Deiner Krankenkasse oder dem BAföG-Amt nach – besonders dann, wenn Du mehrere Beschäftigungen gleichzeitig hast.

Die Zahlen entsprechen dem Stand September 2026 und dienen zur Orientierung. Weitere Informationen findest Du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bei der Minijob-Zentrale und bei der Deutschen Rentenversicherung.

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